Ausbildung in allen Klassen!

 

 

Vom Mofa bis zum LKW: 

bei uns erlernst Du fahrerisches Können,

Verkehrssicherheit, alltägliche Verkehrssituationen und 

vorausschauendes und ökonomisches Fahren!

 

 

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Klassen erhälst Du direkt bei uns!

 

Ruf einfach an oder komm in einen der Unterrichte!

 

 

 

 

Begleitetes Fahren mit 17 (B17):

 

Die Grundidee dieser Führerscheinklasse ist es, jungen Fahrern mehr Sicherheit und Praxiserfahrung durch das Fahren mit einem Begleiter zu geben, um dadurch die

Unfallhäufigkeit gerade bei Fahranfängern zu verringern.


Zum Erwerb dieses Führerscheins sind einige Voraussetzungen zu beachten:

- bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einem Begleiter gefahren werden

- der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seinen Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre besitzen und max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben

- der Begleiter muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen werden (es sind auch mehrere Begleiter möglich)

- mit 16 1/2 Jahren kann die Ausbildung in der Fahrschule frühestens begonnen werden

- mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheigung ausgehändigt

- mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung durch den normalen Führerschein ersetzt

  (Achtung: die Prüfbescheinigung ist nur bis zu drei Monaten nach dem 18. Geburtstag gültig!)

 

! Grundsätzlich gilt diese Prüfbescheinigung nicht im Ausland!

Für Österreich gibt es jedoch ein Abkommen, welches das begleitete Fahren zulässt!

Zur Sicherheit sollte jedoch immer aktuell bei der Bezirkshauptmannschaft in Linz nachgefragt werden.

 

 

Automatik-Ausbildung und Erwerb der Schlüsselzahl B 197:


Das Fahren mit Automatik-Fahrzeugen wir die Zukunft sein. Bereits jetzt gibt es kaum noch Neuwagen mit Schaltgetriebe.

Die Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug ist bereits jetzt bei uns möglich. Nach bestandener Prüfung wird sodann der Vermerk "Automatik" bei der Klasse B eingetragen. Das Fahren eines Schaltgetriebe-Fahrzeuges ist damit nicht erlaubt.


Ab dem 01.04.2021 wird eine neue Führerscheinausbildung eingeführt: der Erwerb der Schlüsselzahl 197 zum Erwerb der Klasse B.

Genau bedeutet dies:

  • entweder:
    1. Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug
    2. Prüfung beim TÜV auf einem Automatik-Fahrzeug → vorerst dann nur Berechtigung zum Führen eines Automatik-Fahrzeuges!
    3. danach Absolvierung von 10 Stunden auf einem Schaltgetriebe-Fahrzeug
    4. 15-minütige Testfahrt beim Fahrlehrer auf einem Schaltgetriebe-Fahrzeug
    5. nach erfolgreichem Ablegen der Testfahrt, kann die Schlüsselzahl B 197 eingetragen werden, was zum Führen eines Schaltgetriebe-Fahrzeuges berechtigt
  • oder:
    1. kombinierte Ausbildung Automatik und Schaltgetriebe 
    2. Ablegung der Testfahrt beim Fahrlehrer auf einem Schaltgetriebe-Fahrzeug
    3. Ablegung der Prüfungsfahrt beim TÜV auf einem Automatik-Fahrzeug

 

Es gibt gewisse Einschränkungen bei weiterführenden Fahrerlaubnisklassen (z.B. BE). Dazu beraten wir euch gerne!

 

Eure Vorteile:

- stressfreieres Erlernen der Fahrtechnik mit einem Automatik-Fahrzeug

- Möglichkeit der kombinierten Ausbildung

- keine Mehrkosten; möglicherweise Kostenersparnis, da schnelleres Lernen am Automatik- 

  Fahrzeug und „einfacherer“ Prüfung ohne schalten

- Keine Beschränkung im Ausland durch die Schlüsselzahl!



Fahrerschulung zum Erwerb der Schlüsselzahl 196 zur Fahrerlaubnis der Klasse B:

 

Auch in unserer Fahrschule ist der Erwerb der Eignung für die Schlüsselzahl 196 zu Fahrerlaubnisklasse B möglich!

Damit ist man zum Führen von Krafträdern berechtigt,

-      mit einem Hubraum von bis zu 125 cm

-      einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW

-      Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg.

 

Folgende Voraussetzungen muss der Bewerber mitbringen:

-      Mindestalter von 25 Jahren.

-      Im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren.

 

Die vorgeschriebene Mindestausbildung umfasst

-      eine theoretische Schulung von mindestens 4 x 90 Minuten und

-      eine praktische Schulung von mindestens 5 x 90 Minuten.

Die Fahrschule erteilt den Nachweis über die Teilnahme, wenn die Eignung vorliegt (kann auch mehr Schulungsstunden bedeuten).

Mit dem Teilnahmenachweis kann die Schlüsselzahl bei der zuständigen Behörde eingetragen werden (muss innerhalb eines Jahres sein).

 

Aber Achtung! – Diese Berechtigung gilt nur im Inland!-

Weitere Informationen gibt es direkt bei uns!



AM 15:

 

Der Mopedführerschein, Klasse AM, kann seit Herbst 2020 in Bayern bereits mit 15 Jahren gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Jugendliche einen triftigen Grund vorweisen kann, keine oder eine nur unzureichende ÖPNV-Verbindung besteht und ihm eine ausreichende Verkehrsreife bescheinigt wird.

 

Vor der Anmeldung bei der Fahrschule muss sich der Jugendliche die Bestätigung der zuständigen Führerscheinbehörde geben lassen, dass er zu dieser Ausbildung berechtigt ist. Die Behörde prüft jeden Einzelfall genau und kann Beschränkungen erteilen.

 

(Klasse AM: leichte Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50  Kubikzentimeter bzw. einem Elektromotor mit nicht mehr als 4 Kilowatt)


Fahrerlaubnis gilt nicht im Ausland!